Übersetzung eines Handelsregisterauszug
Die Europäische Union ist eines der bedeutendsten Wirtschaftsmächte der Welt und bietet nicht nur allen Bürgern der Mitgliedsstaaten durch den Schengen-Raum einen uneingeschränkten und freien Personenverkehr, um in anderen Ländern zu arbeiten, ohne zu viele mühselige Behördengänge für ein Visum, etc., sondern auch Unternehmen von Staaten der Europäischen Union haben es leichter in anderen Ländern dieses Wirtschaftsraums Fuß zu fassen.
Doch trotz eines gemeinsamen Wirtschaftsraums gibt es eindeutige Unterschiede in allen Mitgliedsstaaten. Dies betrifft nicht nur Gesetze aus Staatenebene, sondern sprachliche Barrieren. Denn es gibt unter den aktuell 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union insgesamt 23 Amtssprachen. Und da Behörden oft nur Urkunden und offizielle Dokumente in ihrer eigenen Landessprache ausstellen ist eine beeidigte Übersetzung notwendig, wenn diese Dokumente in anderen Ländern vorgezeigt werden müssen.
So gibt es auch mehrere Gegebenheiten, dass Handelsgesellschaften, wenn sie auch außerhalb ihres eigenen Landes wirtschaften, bei den ausländischen Behörden einen Handelsregisterauszug vorlegen müssen – natürlich übersetzt, damit die Ämter im Ausland diesen auch problemlos verstehen.
Was ist ein Handelsregisterauszug?
Das Handelsregister ist ein öffentliches und elektronisches Verzeichnis, das Informationen über wesentliche rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse von Kaufleuten und Gesellschaften im Bezirk eines zuständigen Registergerichts enthält. Dazu gehören unter anderem der Name der Firma, der Firmensitz mit Anschrift, der Unternehmensgegenstand, der Name der vertretungsbefugten Person (Geschäftsführer, Gesellschafter, Vorstand, …), die Höhe des Grund- oder Stammkapitals, die Rechtsform des Unternehmens, bisherige Eintragungen und das zuständige Registergericht.
Gründe, wofür man einen Handelsregisterauszug benötigt, können verschiedene sein, wie zum Beispiel für eine Gewerbeanmeldung, wenn man sich bei einem neuen Lieferanten als Unternehmen anmelden möchte, oder auch bei allen finanziellen Angelegenheiten wie einer Kreditanfrage. Amtliche Versionen des Handelsregisterauszugs können direkt persönlich oder schriftlich beim zuständigen Registergericht angefragt werden. Einen einfachen Auszug ohne offiziellen Charakter, hingegen, kann man umgehend online im Registerportal abrufen.
Wofür benötigt man die beeidigte Übersetzung eines Handelsregisterauszugs?
Immer wieder kann es im unternehmerischen Alltag vorkommen, dass ein aktueller Handelsregisterauszug vorgelegt werden muss. Eine beeidigte Übersetzung eines Handelsregisterauszugs benötigt man, wenn man z. B. im Ausland eine Niederlassung gründen will, Besitzverhältnisse offenlegen oder eine Steuererklärung im Ausland abgeben muss. Auch beim Abschließen wichtiger Rechtsgeschäfte zum Beispiel bei Kreditverträgen und anderen Bankangelegenheiten kann eine beeidigte Übersetzung gefordert sein.
Für amtliche Zwecke wird immer eine beeidigte Übersetzung verlangt, angefertigt von öffentlich bestellten Übersetzern. Diese bestätigen durch ihren Stempel und ihre Unterschrift, mit denen jede Seite der Übersetzung versehen ist, dass die beeidigte Übersetzung vollständig und korrekt ist.
Wenn Sie Fragen zu beeidigten Übersetzungen von Handelsregisterauszügen haben, oder einfach einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für ihren Handelsregisterauszug möchten, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren – ob telefonisch oder per E-Mail. Wir von CBLingua beraten Sie gerne und bieten Ihnen eine professionelle Übersetzung und besten Kundenservice.