Konkretes Beispiel: Beglaubigte Übersetzung
Es existieren unzählige Umstände, für die eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird. Um die Notwendigkeit einer beglaubigten Übersetzung anschaulich darzustellen, stellen wir uns im Folgenden ein konkretes Beispiel vor.
Beispiel für eine Beglaubigte Übersetzung
Nehmen wir an, ein deutscher Student schließt sein Studium ab und möchte in Spanien auf dieses Studium aufbauen. Um dies möglich zu machen, muss der deutsche Student bei der spanischen Universität, an der er studieren möchte, Nachweise vorlegen, dass er die geforderten Qualifikationen besitzt. Dies bedeutet, dass er seine akademischen Zeugnisse und Diplome von der deutschen Universität ins Spanische übersetzen lassen muss.
Da diese Art von Dokumenten einen offiziellen Charakter besitzt, darf die Übersetzung nur von einem beeidigten Übersetzer angefertigt werden. Das bedeutet, dass dieser Übersetzer selbst einen offiziellen Abschluss von einer deutschen Universität, einer deutschen Hochschule oder einem ähnlichen anerkannten Institut besitzen muss. Außerdem muss die Qualifizierung des Übersetzers von einem zuständigen Gericht in Deutschland bestätigt werden. Nur dann ist es ihm gestattet, er den Titel „öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer“ zu führen und als solcher tätig zu sein. In den meisten Fällen ist ein Übersetzer auch ein Dolmetscher, wodurch dieser Titel zur besagten Formel hinzugefügt wird. Dieser Prozess muss für jede Kombination zweier Sprachen erfolgen, aus der und in die der Übersetzer und Dolmetscher seine Tätigkeit ausübt, und der Titel gilt wiederum ausschließlich für die jeweiligen Sprachen. In unserem Konkreten Beispiel ist diese Kombination Deutsch und Spanisch.
Der deutsche Student möchte sich also bei der spanischen Universität bewerben, um einen Studienplatz zu erhalten. Dafür bringt er seine Zeugnisse und Diplome zum besagten beeidigten Übersetzer und lässt diese ins Spanische übersetzen. Doch damit ist es nicht getan. Von der spanischen Universität wird auch ein Nachweis verlangt, dass der deutsche Student berechtig ist, in Spanien zu studieren. Er muss also seine Identität, seine Abstammung und seine deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen. Diese Nachweise gelten zugleich als Beweis, dass der deutsche Student ein EU-Bürger ist und somit kein Visum benötigt, um nach Spanien einzureisen und dort zu leben, zu arbeiten oder zu studieren. Der deutsche Student muss also ebenfalls seine Abstammungsurkunde von dem beeidigten Übersetzer ins Spanische übertragen lassen.
Offizielle Dokumente wie der Personalausweis und der Reisepass sind heutzutage glücklicherweise in mehreren Sprachen verfasst, sodass ihre Übersetzung nicht notwendig ist, sondern lediglich eine Kopie.
Nun hat der deutsche Student also alle erforderlichen Dokumente vorliegen und schickt seine Bewerbung an die spanische Universität. Ein paar Monate später bekommt er die erfreuliche Nachricht: er wurde angenommen und darf sein Studium in Spanien antreten.
Damit wird jedoch noch ein weiterer Vorgang notwendig, den der deutsche Student erledigen muss. Da das Studium zwei Jahre dauert, benötigt er eine Aufenthaltserlaubnis. Als EU-Bürger, der sich in einem anderen EU-Land aufhalten möchte, ist dies zum Glück relativ einfach. Er muss lediglich mit seinem Personalausweis und Reisepass, sowie dem entsprechenden Formular eine Identitätsnummer für Ausländer, die in Spanien „Número de Identidad para Extranjeros (NIE)“ genannt wird, bei einem spanischen Konsulat in Deutschland beantragen. Außerdem muss er ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen – welches ebenfalls von einem beeidigten Übersetzer ins Spanische übertragen werden muss. Des Weiteren ist eine Kopie der Aufnahmebestätigung von der spanischen Universität erforderlich. Da diese auf Spanisch verfasst ist, ist sie für die Personen vom Konsulat verständlich und muss nicht übersetzt werden.
Jetzt, da dies alles erledigt ist, steht dem deutschen Studenten nichts mehr im Weg, um sein Studium in Spanien anzutreten – mal abgesehen von der Anreise. Doch da wäre noch ein Problem: Er benötigt natürlich auch eine Unterkunft in Spanien.
Im Studentenheim der Universität ist leider alles belegt. Also muss er sich selbst um eine Unterkunft kümmern. Gesagt – getan. Auf einer spanischen Internetseite für private Kleinanzeigen findet er ein passendes Zimmer in einer Wohngemeinschaft, das ihm gefällt, kontaktiert den Vermieter und trifft eine mündliche Vereinbarung. Der Vermieter schickt ihm den Mietvertrag zu mit der Bitte, ihn unterschrieben zurückzusenden. Da der deutsche Student jedoch der spanischen Sprache nicht ausreichend mächtig ist, versteht er den Inhalt des Vertrags nicht – und man soll ja keinen Vertrag unterschreiben, dessen Inhalt man nicht versteht.
Als muss der Student mit dem Vertrag erneut zum Übersetzer, um eine beglaubigte Übersetzung davon anfertigen zu lassen. Erst, nachdem er diese erhalten hat, kann er den Inhalt des Vertrags vollständig verstehen. Jetzt kann er ihn unterschreiben und dem Vermieter zusenden. Somit hat er jetzt also auch eine Unterkunft in Spanien gefunden.
Dies stellt den deutschen Studenten jedoch wiederum vor ein Weiteres Problem: er muss für das Zimmer natürlich Miete bezahlen. Seine Eltern verfügen nicht über genügend finanzielle Mittel, um diese für ihn zu übernehmen. Also muss der Student in Spanien arbeiten. Damit er in Spanien arbeiten darf, muss er bei der spanischen Sozialversicherung angemeldet sein. Um diesen Vorgang erledigen zu können, ist jedoch erst eine Anstellung nötig. Also begibt sich der deutsche Student erneut zum beeidigten Übersetzer und lässt seinen Lebenslauf ins Spanische übertragen, damit er sich in Spanien für eine Arbeitsstelle bewerben kann. Doch damit nicht genug, er muss auch Arbeitszeugnisse von früheren Arbeitgebern übersetzen lassen, um diese zu seiner Bewerbung hinzufügen zu können. Da diese Dokumente einen offiziellen Charakter besitzen, dürfen sie ebenfalls nur von einem beeidigten Übersetzer übertragen werden.
Schließlich hat der Student eine Anstellung bei einem spanischen Arbeitgeber gefunden. Dieser schickt ihm den Arbeitsvertrag zu, den der deutsche Student ebenfalls unterschreiben und zurücksenden muss. Erneut ist eine beglaubigte Übersetzung des Vertrags notwendig, damit der Student ihn vollständig verstehen kann. Als das dann auch geschafft ist, ist es an der Zeit, sich bei der spanischen Sozialversicherung anzumelden. Mit dem Arbeitsvertrag, seinem Reisepass und seiner NIE-Nummer begibt er sich also erneut zum spanischen Konsulat, um diese Anmeldung zu beantragen. Doch dann macht ihn die Person beim Konsulat, welche seinen Antrag bearbeitet, darauf aufmerksam, dass noch weitere Dokumente fällig sind: ein Zertifikat über die Gesundheit des Hausarztes und eine Bestätigung, dass der Student über eine Krankenversicherung verfügt. Da er noch nie in Spanien in die Sozialversicherung eingezahlt hat und somit keine Ansprüche auf Leistungen erheben kann, muss er sich selbst um eine Versicherung kümmern. Zum Glück ist er in Deutschland noch unter der Familienversicherung abgedeckt und bei guter Gesundheit, sodass der Erhalt dieser Dokumente an sich kein Problem ist. Doch auch diese müssen wieder von einem beeidigten Übersetzer ins Spanische übertragen werden.
Schließlich ist all dies erledigt, der deutsche Student ist in der spanischen Sozialversicherung angemeldet, hat eine Anstellung, eine Unterkunft und einen Studienplatz – endlich kann es losgehen! Er packt also seine Koffer und freut sich schon auf die Reise und die Zeit in Spanien.
Wie Sie sehen, gilt es viele Behördengänge zu erledigen, wenn man sich für eine längere Zeit im Ausland aufhalten, dort arbeiten und studieren möchte – und es sind einige beglaubigte Übersetzungen notwendig, um all diese Vorgänge erledigen zu können.
Beglaubigte Übersetzungen sind also eine beinahe alltägliche Sache, wodurch ersichtlich ist, dass beeidigte Übersetzer viel Arbeit haben, da nur sie diese anfertigen dürfen.
Vertrauen auch Sie in einen beeidigten Übersetzer. Wenden Sie sich an CBLingua. Diese ist die wohl bekannteste Übersetzungsagentur in Spanien. All die Übersetzer, mit denen die Agentur arbeitet, sind vom spanischen Ministerium für Äußere Angelegenheiten (MAE) beeidigt und somit ermächtigt, beglaubigte Übersetzungen aus dem Deutschen ins Spanische und vice versa anzufertigen.