Übersetzung der Apostille

Was ist eine Apostille?

Wenn man bei ausländischen Behörden eine Urkunde des Heimatlandes vorlegen muss, reicht diese alleine nicht aus. Um die Echtheit der Unterschrift, der Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls des Stempels oder Siegels einer Urkunde zu garantieren, muss sie beglaubigt werden. Da das Verfahren der Legalisation sehr aufwendig ist, haben sich eine Vielzahl an Staaten im Jahr 1961 darauf geeinigt, diesen Prozess durch die Haager Apostille zu vereinfachen. Anstatt einer Vorbeglaubigung durch die Ausstellungsbehörde und einer anschließenden Beglaubigung durch die konsularische Vertretung des Landes, reicht bei der Apostille bereits die Beglaubigung durch das Ausstellungsamt der Urkunde aus.

Apostille

Unterschied zwischen Legalisation und Apostille

Wie bereits erwähnt ist das Beglaubigungsverfahren der Legalisation komplizierter. Zuerst muss die die originale Urkunde durch die zuständige Behörde, in dem sie ausgestellt wurde, vorbeglaubigt werden. Einige Staaten verlangen zusätzlich zur Vorbeglaubigung auch eine sogenannte Endbeglaubigung durch das Auswärtige Amt. Anschließend erfolgt die Bestätigung der Echtheit des Dokuments durch die Botschaft oder Auslandsvertretung des Landes, für welches die Legalisation benötigt wird. Dieser Prozess bringt einen größeren zeitlichen und finanziellen Aufwand mit sich.

Dagegen ist der Prozess für eine Apostille viel einfacher durchzuführen. Diese Art der Beglaubigung akzeptieren die inzwischen 117 Staaten, die das „Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation“ unterzeichnet haben. Bei diesem Prozess ist das Konsulat des entsprechenden ausländischen Staates nicht mehr beteiligt, denn alle Mitgliedstaaten erkennen den Stempel an, der vom zuständigen Amt der Urkunde ausgestellt wird. Oder falls die Urkunde privater Natur ist und notariell oder gerichtlich beurkundet wurde, stellen ausschließlich Gerichte die Apostille aus. Das beschleunigt die Legalisation um ein Vielfaches.

Für welche Dokumente brauche ich es?

Welche Dokumente als öffentliche Urkunden bezeichnet werden, deren Echtheit eine Apostille bestätigen kann, haben die Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens klar definiert. Dazu zählen, unter anderem, Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden) sowie gerichtliche und notarielle Urkunden und Bescheinigungen von Verwaltungsbehörden.

Ist die Übersetzung einer Apostille notwendig?

Die Apostille ist ein neun mal neun Zentimeter großer Stempel, der auf das zu beglaubigende Dokument ausgestellt wird. Damit sie gültig ist muss sie immer die französische Überschrift „Apostille (Convention de La Haye du 5 octobre 1961)“ tragen. Der Rest der Apostille ist in der Regel in der Amtssprache der ausstellenden Behörde verfasst, kann aber auch Teile auf anderen Sprachen, wie z. B. Englisch oder Französisch, enthalten. Da jedoch immer einige Informationen auf der jeweiligen Amtssprache ausgefüllt sind, ist die Übersetzung der Apostille zwingend notwendig. Auch reicht nicht nur eine beglaubigte Übersetzung der Urkunde (wie z. B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, etc.) alleine, sondern die Apostille ist ein essenzieller Teil der Urkunde, womit die Übersetzung beider Dokumente unabdingbar ist, um die rechtliche Gültigkeit und die Anerkennung des Dokuments durch die ausländischen Behörden zu gewährleisten.

Benötigen Sie eine Übersetzung?

Falls Sie in Spanien sind und eine beeidigte Übersetzung einer öffentlichen Urkunde mit Apostille benötigen, schicken Sie uns die gescannten Dokumente und wir lassen Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag zukommen. Oder kommen Sie direkt bei einer unserer Büros in Puerto de Santa María (Cádiz), Sevilla, Málaga, Barcelona oder Madrid vorbei. Gerne beraten wir Sie bei jeglichen fragen.

Veröffentlicht in Lost in Translation DE.

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