Was ist eine beglaubigte oder offizielle Übersetzung?
Eine Beglaubigte Übersetzung oder Offizielle Übersetzung ist eine Übersetzung, die von einem Beeidigten Übersetzer unterschrieben wurde (ein Übersetzer, der vom spanischen Ministerium für Äußere Angelegenheiten und Zusammenarbeit befähigt wurde). Gemäß der spanischen Gesetzgebung ist es notwendig, dass alle Dokumente, die nicht in der kastilischen Sprache ve3rfasst sind und einem offiziellen Zweck in Spanien dienen sollen, von der entsprechenden beglaubigten Übersetzung begleitet werden.
Wann und wie wird eine beglaubigte Übersetzung benötigt?
Eine Beglaubigte Übersetzung oder Offizielle Übersetzung wird für jene Dokumente benötigt, die in anderen Sprachen verfasst sind und die für einen rechtlichen Zweck zur Vorlage bei einem offiziellen Organismus dienen. Eine Offizielle Übersetzung trägt immer die Unterschrift und den Stempel eines Beeidigten Übersetzers und haben einen offiziellen Charakter vor den Behörden.
Die häufigsten Dokumente unter ihnen sind:
Privatpersonen:
- Geburtsurkunden
- Polizeiliche Führungszeugnisse
- Gerichtliche Urteile oder Beschlüsse
- Akademische Titel und Grade
- Führerscheine
- Gesundheitszertifikate (um im Ausland zu arbeiten)
- Ausweise, Reisepässe oder Familienbücher (um im Ausland zu arbeiten)
- Übertragungen von akademischen Graden (um akademischen Studien fortzusetzen)
- Aufenthaltserlaubnis – (für Einwanderer)
- Staatsangehörigkeit – (für Einwanderer)
- Kurse, Akkreditierungen und Verdienste (für Auswahlverfahren)
- Eheurkunden (Spanisch oder ausländisch)
- Adoptionsurkunden (für ausländische Kinder)
- Scheidungsurkunden, eheliche Nichtigkeit oder Trennung (Spanisch oder ausländisch)
Beglaubigung von Dokumenten
Die Beglaubigung von Dokumenten aus dem Ausland ist unumgänglich, damit sie in Spanien legalen Wert haben. Wenn kein Übereinkommen, kein Vertrag oder kein internationales Abkommen besteht, das von einer Beglaubigung befreit, wird diese daher nach einem der folgenden beiden Verfahren durchgeführt, abhängig davon, in welchem Land das Dokument ausgestellt wird:
- Wenn das Land Vertragspartei der Konvention von Den Haag ist, genügt die Apostille.
- Wenn das Land keine Vertragspartei der Konvention von Den Haag ist, ist die Beglaubigung in jedem Fall unterschiedlich.